Teilerfolg vor Bundesgerichtshof AstraZeneca wird Auskunft geben müssen 09.03.2026

Die Zahnärztin Pia Aksoy aus Mainz klagt gegen AstraZeneca, da sie den Verlust ihres Hörvermögens auf dem rechten Ohr auf den Corona-Impfstoff Vaxzevria zurückführt, den sie im März 2021 erhielt. Nach der Impfung erlitt sie Nebenwirkungen wie Kribbeln und Taubheitsgefühle, gefolgt von einem Hörsturz und dauerhaftem Hörverlust. Aksoy fordert Auskunft über bekannte Risiken des Impfstoffs sowie 150.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun einen Teilerfolg für Kläger erzielt, indem er entschied, dass Pharmaunternehmen Auskunft über bekannte Impfstoffrisiken geben müssen, um Klagen von Impfgeschädigten zu ermöglichen. Der Fall wurde zur weiteren Verhandlung an untere Instanzen zurückverwiesen, wobei der BGH betonte, dass "Anhaltspunkte" für die Kausalität ausreichen und die Hürden für Informationsansprüche nicht zu hoch sein dürfen.














