Täter nach Haft wieder straffällig: So scheitern Gefängnisse an ihrem Anspruch 25.03.2026

In Deutschland werden fast die Hälfte der rund 60.000 Gefängnisinsassen nach ihrer Entlassung erneut straffällig, was das Ziel der Resozialisierung des Strafvollzugs untergräbt. Experten wie Strafverteidiger Thomas Galli kritisieren, dass die Anstaltslogik, insbesondere die Priorisierung von Sicherheit, die Resozialisierung behindert, da beispielsweise Ausgangsanträge aus Angst vor Skandalen häufig abgelehnt werden. Anstaltsleiterin Yvonne Radetzki räumt ein, dass Gefängnisse an ihre Grenzen stoßen und psychische Erkrankungen nicht vollständig heilbar sind, während sie einen Erfolg darin sieht, wenn zwei von zehn Gefangenen dauerhaft straffrei bleiben. Die sinkenden Gefangenenzahlen werden durch Kapazitätsreduktionen und eine hohe Belegungsquote, die in Bremen 102 Prozent erreicht und zu Gewalt führt, konterkariert. Galli schlägt vor, die Wiedergutmachung von Schäden stärker zu priorisieren und Haftstrafen für geringe, nicht gezahlte Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen.













