Umgang mit Hitze: Extreme Belastung bei Arbeit im Freien 25.06.2026

In Österreich existiert kein generelles „Hitzefrei“ für Beschäftigte auf Baustellen. Eine Sonderregelung erlaubt die Unterbrechung der Arbeit ab einer Temperatur von 32,5 Grad, muss aber vom Arbeitgeber angeordnet werden. Für die ausgefallenen Stunden erhalten Arbeitnehmer lediglich eine Entschädigung von 60 Prozent des Lohns, die von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) übernommen wird. Gewerkschaftschef Josef Muchitsch kritisiert, dass diese Regelung im vergangenen Jahr nur bei etwa jedem vierten Bauarbeiter mindestens einmal angewandt wurde. Er fordert, dass die Arbeit spätestens nach sieben oder acht Stunden zur heißesten Tageszeit eingestellt wird.

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