Umweltschutz EU verbietet Firmen Vernichtung unverkaufter Kleidung 09.02.2026

Die EU-Kommission hat ein Verbot für die Vernichtung unverkaufter Kleidung durch große Modehersteller erlassen, das ab dem 19. Juli 2026 in Kraft tritt. Ausnahmen sind für beschädigte oder aus hygienischen Gründen nicht verkäufliche Waren vorgesehen. Mittlere Unternehmen haben bis 2030 Zeit zur Umstellung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch die Entsorgung von geschätzten zehn Prozent der unverkauften Textilien zu reduzieren, die jährlich rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursachen. Unternehmen werden angehalten, ihre Bestände effizienter zu verwalten und Alternativen wie Wiederverkauf, Wiederaufarbeitung oder Spenden zu prüfen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für nachhaltige Geschäftsmodelle zu schaffen.

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