Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz – das ändert sich jetzt 24.02.2026

Union und SPD haben sich auf wesentliche Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, dem sogenannten Heizungsgesetz, geeinigt, das ursprünglich von der Ampel-Regierung eingeführt wurde. Kernpunkt der Einigung ist die Abschaffung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Stattdessen soll eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die einen schrittweisen Anstieg des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischer Kraftstoffe in Gas- und Ölheizungen vorsieht, beginnend mit mindestens zehn Prozent ab 2029. Staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen bleiben bis mindestens 2029 bestehen. Die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht und soll in größeren Städten ab Mitte 2026 und in kleineren ab Mitte 2028 vorliegen. Das Kabinett soll bis Ostern einen Gesetzentwurf verabschieden, der am 1. Juli in Kraft treten soll. SCHLÜSSELPUNKTE: * Öl- und Gasheizungen sollen nach der Einigung von Union und SPD weiterhin in Wohnhäusern eingebaut werden dürfen. * Eine „Grüngasquote“ wird eingeführt, die einen schrittweisen Anstieg des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe in Gas- und Ölheizungen vorsieht, beginnend mit 10% ab 2029. * Staatliche Förderungen für den Kauf klimafreundlicher Heizungsanlagen werden bis mindestens 2029 sichergestellt. * Die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht und soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 vorliegen.














