Union und SPD einigen sich auf neues Heizungsgesetz – das ändert sich jetzt 24.02.2026

Union und SPD haben sich auf wesentliche Änderungen am Gebäudeenergiegesetz, dem sogenannten Heizungsgesetz, geeinigt, das ursprünglich von der Ampel-Regierung eingeführt wurde. Die umstrittene 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen wird gekippt. Stattdessen soll eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die einen schrittweisen Anstieg des Anteils klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff in Gas- und Ölheizungen vorsieht, beginnend mit zehn Prozent ab 2029. Staatliche Förderungen für klimafreundliche Heizungen bleiben bis mindestens 2029 bestehen. Die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht und soll für größere Kommunen ab Mitte 2026 und für kleinere ab Mitte 2028 vorliegen. Das Kabinett soll bis Ostern einen Gesetzentwurf verabschieden, der am 1. Juli in Kraft treten soll.














