Urteil im Großglockner-Prozess ausgefertigt und zugestellt 23.06.2026

Im Großglockner-Prozess wurde das Urteil nun ausgefertigt und den Beteiligten zugestellt. Der Angeklagte, der Freund der verstorbenen Bergsteigerin, erhielt eine fünfmonatige bedingte Haftstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann den Aufstieg trotz bekannter medizinischer Probleme seiner Partnerin nicht abgebrochen hatte, was letztlich zu ihrem Tod durch Erfrieren führte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine härtere Strafe plädiert, doch das Gericht berücksichtigte mildernde Umstände.

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