Urteil in Budapest Wie geht es weiter für Maja T.? 04.02.2026

Ein ungarisches Gericht hat die deutsche nicht-binäre Person Maja T. wegen mutmaßlicher Beteiligung an Angriffen auf Neonazis in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung kritisiert den Prozess als rechtsstaatlich fragwürdig und als politischen Schauprozess, insbesondere da das deutsche Bundesverfassungsgericht die Überstellung nach Ungarn zuvor als tiefgreifenden Grundrechtseingriff eingestuft hatte und auf Diskriminierungs- und Gewaltgefahren in ungarischen Gefängnissen für nicht-binäre Personen hinwies. Maja T. berichtete von Isolation, Schlafentzug und täglicher Nacktdurchsuchung während der Haft, was zu einem 40-tägigen Hungerstreik führte. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Maja T. haben Berufung eingelegt; bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt Maja T. in Ungarn in Haft. Eine spätere Haftverbüßung in Deutschland ist möglich, wobei die Strafe an deutsche Rechtsstandards angepasst werden könnte, was jedoch mit rechtlichen Komplexitäten und Unsicherheiten verbunden ist.













