„Veggie-Speck“ ist künftig verboten, aber „Veggie-Burger“ bleibt erlaubt 16.06.2026

Das EU-Parlament hat eine Entscheidung über die Benennung von veganen Ersatzprodukten getroffen, um die Landwirtschaft in der Lebensmittelkette zu stärken. Künftig sind Produktbezeichnungen verboten, die sich direkt auf Fleischarten oder spezifische Teilstücke wie Rippchen, Schulter oder Leber beziehen. Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Typ Hühnchen“ dürfen somit nicht mehr verwendet werden. Erlaubt bleiben jedoch Bezeichnungen für Gerichte oder Verarbeitungsformen, wie etwa „Veggie-Burger“, „Tofu-Wurst“ oder „Sellerieschnitzel“. Die Initiative wurde maßgeblich von der französischen Abgeordneten Céline Imart vorangetrieben, die eine Irreführung der Verbraucher verhindern wollte. Nach der noch ausstehenden Zustimmung des Europäischen Rates hat die Industrie drei Jahre Zeit für die Umstellung. Während Befürworter den Schutz traditioneller Begriffe betonen, kritisieren Gegner wie Martin Häusling einen unnötigen Kulturkampf sowie einen Anstieg der Bürokratie für Produzenten.














