Ab dem 1. Juli 2025 ist das Verbot von Rundstreckenrennen in der Schweiz aufgehoben. Das Bundesparlament hat die seit 1955 geltende Regelung gekippt, die eine direkte Folge des schweren Unfalls beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans 1955 mit über 80 Todesopfern war. Heute sind die Sicherheitsstandards im Motorsport deutlich höher, weshalb das Verbot als überholt galt. Für die Bewilligung solcher Rennen sind nun die Kantone zuständig, die strenge Sicherheits- und Umweltschutzauflagen durchsetzen müssen.