Verbrechensopfergesetz: Schmerzengeld soll verdoppelt werden 10.06.2026

Das österreichische Sozialministerium plant eine umfassende Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes (VOG) zum ersten Jahrestag des Amoklaufs in Graz. Ziel ist die verbesserte Unterstützung von Straftatenopfern und ihren Angehörigen. Kernpunkte der Reform sind die Verdoppelung des Schmerzengeldes auf bis zu 24.000 Euro und die Erhöhung des Höchstbetrags für Bestattungskosten. Minderjährige Opfer von Sexualdelikten und Angehörige von Opfern müssen für Schmerzengeld künftig keine zusätzliche Begutachtung mehr durchlaufen. Zudem wird die Krisenintervention ausgeweitet, inklusive mehr finanzierter Einheiten und einer Verlängerung des Anspruchszeitraums bei Retraumatisierung. Klinisch-psychologische Leistungen sollen neben psychotherapeutischen Behandlungen übernommen werden, und es sind Zuschüsse für verbesserte Opfersicherheit wie den Austausch von Schließanlagen sowie die Reinigung von Tatorten vorgesehen.














