Der niedersächsische Verfassungsschutz hat die geplante Hochstufung der AfD Niedersachsen zum "Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung" vorerst ausgesetzt. Nach einer Klage der Partei und einem Antrag auf Eilrechtsschutz wird der Landesverband bis zu einer Gerichtsentscheidung weiterhin nur als Verdachtsfall behandelt. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz auf besonders eingriffsintensive nachrichtendienstliche Maßnahmen verzichtet. Die Behörde hatte die AfD Mitte Februar als rechtsextremistisch geprägt eingestuft, da eine Distanzierung von extremistischen Kräften fehle. Die Höherstufung, die ursprünglich Mitte Februar erfolgte und den Einsatz neuer Beobachtungsmethoden ermöglicht hätte, liegt nun aufgrund einer Besonderheit des Landesrechts und einer gerichtlichen Einigung auf Eis.