Eilmeldung Verfassungsschutz:AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem 26.02.2026

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Die Bundesbehörde muss den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten und die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung unterlassen. Obwohl das Gericht eine hinreichende Gewissheit für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung innerhalb der AfD sieht, wird die Partei insgesamt nicht als verfassungsfeindlich geprägt eingestuft. Die AfD hatte gegen die ursprüngliche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt, woraufhin das Amt eine Stillhaltezusage bis zu einer Gerichtsentscheidung abgab. Diese Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen angefochten werden.














