Vermutungen über verbotene Naziparolen reichen nicht für „Redeverbot“: Höcke darf auftreten 14.02.2026

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat entschieden, dass die geplanten Wahlkampfauftritte von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke in Seybothenreuth und Lindenberg im Allgäu zulässig sind. Die Gerichte begründeten dies mit der vom Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit. Vermutungen, dass Höcke erneut verbotene Naziparolen wie „Alles für Deutschland“ verwenden könnte, reichten für ein Redeverbot nicht aus. Zuvor hatten zwei unterschiedliche Eilentscheidungen der zuständigen Verwaltungsgerichte zu widerschiedlichen Ergebnissen geführt, doch der VGH schloss sich der Argumentation des Augsburger Gerichts an, wonach keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für strafrechtlich relevante Äußerungen bestehe. Die Entscheidung des VGH ist unanfechtbar.














