Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt, nachdem dem unabhängigen Radiosender Klubradio 2021 die Sendelizenz entzogen worden war. Die EU-Kommission hatte Klage eingereicht, da Klubradio seitdem nur noch im Internet zu empfangen ist. Der EuGH stellte fest, dass die dem Sender vorgeworfenen Verstöße, die zur Nichtverlängerung des Vertrags über eine Funkfrequenz führten, entweder geringfügige formale Ungenauigkeiten waren oder Aspekte betrafen, die nicht zur Einstellung der Tätigkeit eines Radiosenders führen dürften. Dieses Urteil unterstreicht die anhaltende Kritik an der Regierung von Viktor Orban wegen der Unterdrückung kritischer Stimmen in Ungarn.