Verwaltungsgericht Berlin: AfD-Politiker hat keinen Anspruch auf Verbeamtung bei Kriminalpolizei 15.06.2026

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Berliner Polizist keinen Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei hat. Die vorläufige Einstellungszusage wurde aufgehoben, da seine Aktivitäten als AfD-Fraktionsvorsitzender Zweifel an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung wecken. Der Polizist konnte keine glaubhafte Distanzierung von der Partei und deren Zielen darlegen, insbesondere da seine Begründung für die Mandatsniederlegung (die Einstufung der AfD als rechtsextrem) zeitlich nach dem tatsächlichen Bekanntwerden dieser Einstufung lag. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

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