Völkerrechtler zu Angriffen auf Iran "Diese Luftangriffe sind völkerrechtswidrig" 02.03.2026

Völkerrechtler Christoph Safferling erklärt, dass die Luftangriffe auf den Iran völkerrechtswidrig sind, da sie gegen das Gewaltverbot und die territoriale Integrität eines souveränen Staates verstoßen. Eine UN-Mandatierung oder eine anerkannte Selbstverteidigung, die eine unmittelbar bevorstehende, überwältigende Notlage erfordert, liegen nicht vor. Auch die Berufung auf vergangene iranische Aggressionen oder die Verhinderung einer nuklearen Bewaffnung rechtfertigen solche Angriffe völkerrechtlich nicht. Safferling warnt, dass solche Aktionen, ähnlich wie der Angriff auf Venezuela oder die Rechtfertigung des Ukraine-Krieges durch Russland, die Grundregeln des Völkerrechts untergraben und zu einer Rückkehr von Imperialismus und Beliebigkeit führen könnten.














