Ein Mann aus Thun fand bei seiner Rückkehr von einer mehrtägigen Reise sein Fahrrad aus dem Keller verschwunden vor. Seine Hausverwaltung hatte das Velo entsorgt, da es nicht beschriftet war, und dies per Schreiben angekündigt. Die Juristin Gabriela Baumgartner erklärt, dass Verwaltungen nicht befugt sind, Eigentum von Mietern eigenmächtig einzuziehen oder zu vernichten. Sie dürfen Mieter auffordern, ungenutzte Fahrräder wegzuräumen und eine Kennzeichnungspflicht für Gemeinschaftsräume wie Velokeller zu verlangen. Eine eigenmächtige Entsorgung macht die Verwaltung schadenersatzpflichtig; sie muss den Zeitwert des Fahrrads ersetzen. Selbst verlottert aussehende Velos dürfen nicht einfach entsorgt werden, da der Eigentümer das Rad lediglich länger nicht benutzt haben könnte. Stattdessen müssen diese Velos dem Fundbüro übergeben werden, nachdem die Mieter über eine geplante Räumungsaktion informiert wurden.