Von 3:2:1 zu 4:2:2:2:1: Was sich beim Pickerl jetzt ändert 03.07.2026

Der Verkehrsausschuss hat mit breiter Mehrheit eine umfassende Novelle des Kraftfahrgesetzes beschlossen, die wesentliche Änderungen bei der Fahrzeugbegutachtung, dem autonomen Fahren und der Ladeinfrastruktur vorsieht. Kernstück der Reform ist die Verlängerung der Pickerl-Intervalle von der bisherigen 3:2:1-Regel (drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach Erstbegutachtung, danach jährlich) auf die neue 4:2:2:2:1-Regelung. Künftig müssen Autofahrer ihr Fahrzeug erst vier Jahre nach der Erstzulassung zur Überprüfung bringen, gefolgt von drei Verlängerungen für jeweils zwei Jahre, bevor die jährliche Begutachtung beginnt. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) betonte, dass die Verlängerung der Intervalle hunderttausenden Menschen zugutekomme.















