Vorschläge zum Mieterschutz: Wie Hubig gegen hohe Mieten vorgehen will 07.02.2026

Das Bundesjustizministerium plant Gesetzesänderungen, um Mieter auf angespannten Wohnungsmärkten besser vor überhöhten Mieten zu schützen. Ein neuer Entwurf sieht vor, dass Vermieter die Höhe von Möblierungszuschlägen unaufgefordert offenlegen müssen; andernfalls dürfen Mieter nur die Nettokaltmiete ohne Zuschlag zahlen, orientiert am örtlichen Mietspiegel. Für möblierte Wohnungen wird eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgeschlagen, basierend auf Anschaffungswert und Abnutzung. Befristete Mietverträge sollen nur noch bis maximal sechs Monate von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn ein besonderer Grund des Mieters vorliegt. Indexmieten sollen künftig auf eine maximale Steigerung von 3,5 Prozent begrenzt werden, und Mieter sollen bei Mietrückstand die Kündigung durch Nachzahlung abwenden können.













