Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht: BSW sieht sich in einer "Catch-22-Situation" 09.02.2026

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) reicht eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, um eine Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl 2021 zu erwirken. Die Partei begründet ihren Schritt mit einem knappen Verfehlen der Fünfprozenthürde um 0,019 Prozent (ca. 9500 Stimmen) und beobachteten Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung zwischen dem vorläufigen und dem amtlichen Endergebnis. Das BSW kritisiert, dass der Bundestag ihren Einspruch zuvor abgelehnt habe, da die Partei die Beweislast für fehlende Stimmen trage, was sie als "Catch-22-Situation" bezeichnet. Die Pressekonferenz zur Vorstellung der Klage fand bewusst vor den Karnevalstagen statt, da die Frist zur Einreichung der Beschwerde am Aschermittwoch, dem 18. Februar, abläuft. Das BSW hofft auf eine Stärkung des Vertrauens in die Demokratie und fordert eine Reform des Wahlprüfungsgesetzes.














