Wegen eingefrorener Vermögen: Russlands Zentralbank verklagt die EU 03.03.2026

Die russische Zentralbank hat die Europäische Union vor dem Gericht der Europäischen Union verklagt, um die dauerhafte Festsetzung russischer Vermögenswerte anzufechten. Laut der Zentralbank mit Sitz in Moskau verstößt die EU mit dieser Maßnahme gegen ihre eigenen Regularien, insbesondere gegen die Prinzipien der Unantastbarkeit des Eigentums und der souveränen Immunität von Staaten und ihren Zentralbanken, die durch internationale Verträge und EU-Recht garantiert sind. Die EU hatte im Dezember beschlossen, die Rückübertragung von eingefrorenen Mitteln nach Russland unbefristet zu verbieten, wobei 25 der 27 Mitgliedstaaten zustimmten und nur Ungarn und die Slowakei dagegen stimmten. Nach Angaben der EU beläuft sich der festgesetzte Betrag auf über 200 Milliarden Euro. Die russische Seite argumentiert zudem, dass bei der Beschlussfassung formale Verstöße vorlagen, da diese nicht einstimmig erfolgte.













