Wegen fahrlässiger Tötung im Großglockner-Prozess verurteilt – Bergsteiger legt Berufung ein 24.02.2026

Ein 37-jähriger Alpinist wurde am 19. Februar 2026 vom Landgericht Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem seine 33-jährige Freundin im Januar 2025 am Großglockner, Österreichs höchstem Berg (3.798 Meter), erfror. Er erhielt eine fünfmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 9.600 Euro. Richter Norbert Hofer befand, der erfahrenere Alpinist habe seine Verantwortung nicht wahrgenommen, die Tour unzureichend geplant und keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt. Sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, das somit noch nicht rechtskräftig ist und vom Oberlandesgericht Innsbruck entschieden wird.

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