Wer darf bei der Kommunalwahl in Bayern wählen? 05.02.2026

Bei der Kommunalwahl in Bayern am 8. März 2026 werden unter anderem Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder, Landräte und Kreisräte gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (geboren bis zum 8. März 2008) und seit mindestens zwei Monaten (gemeldet ab dem 8. Januar 2026) ihren Lebensmittelpunkt in der jeweiligen Gemeinde oder im Landkreis haben. Dies gilt auch für Personen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, seit 2019. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis basiert auf den Meldeverhältnissen vom 25. Januar 2026. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind lediglich Personen, die durch eine gerichtliche Entscheidung ihr Stimmrecht verloren haben.














