"Wer gespart hat, muss erst sein Vermögen vernichten" 10.03.2026

Die neue Grundsicherung, die ab dem 1. Juli 2026 schrittweise eingeführt wird, verschärft die Regeln für Arbeitslose, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Vermögen. Im Gegensatz zum bisherigen Bürgergeld entfällt die einjährige Karenzzeit, in der bis zu 40.000 Euro Schonvermögen geschützt waren. Stattdessen wird das Vermögen ab dem ersten Tag der Antragstellung geprüft, und private Geldanlagen wie Aktien, Fonds oder ETF-Sparpläne gelten in der Regel als frei verfügbar. Dies bedeutet, dass Sparer, die für das Alter vorgesorgt haben, ihr Vermögen über die neuen, niedrigeren Freibeträge hinaus zunächst aufbrauchen müssen, bevor staatliche Leistungen greifen. Kritiker wie der Sozialverband VdK bemängeln, dass dies eine Bestrafung der Eigenvorsorge sei und das Risiko von Altersarmut erhöhe, während Befürworter das Subsidiaritätsprinzip betonen.















