Wertmarke oder Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung – welche Option sich mehr lohnt 13.03.2026

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und bestimmten Merkzeichen haben Anspruch auf zwei Vergünstigungen: entweder eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mittels einer Wertmarke oder eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Wahl hängt von der individuellen Lebenssituation ab. Die Wertmarke, die beim Versorgungsamt beantragt wird, ermöglicht kostenlose Fahrten mit Bus, Straßenbahn, U-Bahn und Regionalzügen im Nahverkehr, erfordert jedoch eine Eigenbeteiligung von 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr, die für Blinde, Hilflose oder Empfänger von Sozialleistungen entfällt. Wer ein eigenes Auto besitzt und den ÖPNV kaum nutzt, sollte die Kfz-Steuerermäßigung beim Hauptzollamt beantragen, die bei Merkzeichen G und GI 50 Prozent beträgt. Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit und können zusätzlich die Wertmarke nutzen, wobei das Fahrzeug ausschließlich für eigene Fahrten verwendet werden darf.














