Wichtiges Verbot muss weichen: Für die WM 2026 wird eine strenge Regel gekippt 31.03.2026

Die Bundesregierung hat am 25. März 2026 eine Sonderregelung für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 beschlossen, die Ausnahmen vom traditionellen Lärmschutzrecht ermöglicht. Aufgrund der Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Kanada, Mexiko und den USA beginnen viele Spiele erst spät abends oder nachts, was Public-Viewing-Veranstaltungen nach 22 Uhr normalerweise illegal machen würde. Die neue "Public-Viewing-Verordnung" erlaubt es Städten und Gemeinden, über alle 39 Turniertage hinweg Ausnahmen von den strengen Nachtruheregeln zu genehmigen, um ein "Fußballfest" zu ermöglichen, wobei jedoch ein fairer Ausgleich zum Lärmschutz angestrebt wird und kein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht.

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