Wie die Regierung gegen digitale Gewalt vorgehen will 25.03.2026

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine Verschärfung des Strafrechts zur Bekämpfung sexualisierter digitaler Gewalt. Kern des Gesetzesentwurfs ist die Neufassung von §184k StGB, die voyeuristische Aufnahmen intimer Körperbereiche, auch ohne besonderen Schutz, sowie die Herstellung von Deepfakes unter Strafe stellen soll. Bisherige Regelungen waren unzureichend, da sie beispielsweise Aufnahmen in Saunen oder das Erstellen von Deepfakes nicht abdeckten. Die geplante Neuregelung soll die Strafbarkeit bereits bei der Anfertigung von Aufnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Person vorsehen und auch die Herstellung von Deepfakes, die das Persönlichkeitsrecht verletzen, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe sanktionieren. Deutschland orientiert sich dabei an Ländern wie Italien und Spanien, die bereits ähnliche Gesetze zur Bekämpfung digitaler Gewalt erlassen haben.














