Ab 2027 erhält die Stadt Luzern als erste Stadt der Deutschschweiz ein Vorkaufsrecht auf größere Wohnliegenschaften und Grundstücke, sofern eine Wohnungsknappheit herrscht. Die Stimmbevölkerung stimmte diesem Vorschlag im Juni 2026 mit einer deutlichen Mehrheit von 68 Prozent zu. Die Stadt kann Immobilien zum vereinbarten Preis erwerben, um sie innerhalb von drei Jahren an Genossenschaften oder gemeinnützige Bauträger im Baurecht weiterzugeben. Ausgenommen sind kleinere Immobilien sowie Übertragungen innerhalb der Familie. Ziel dieser Maßnahme und weiterer Initiativen ist es, bis 2048 mindestens 1'100 zusätzliche preisgünstige Wohnungen zu schaffen und den Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus von 14 auf 18 Prozent zu steigern. Damit reagiert Luzern auf den chronischen Wohnraummangel, der seit 25 Jahren besteht, und folgt Beispielen aus den Kantonen Genf und Waadt.