Nur ein Land darf kassierenNeue Steuerregel bringt Rentnern Klarheit 24.02.2026

Eine neue Konsultationsvereinbarung zwischen den Finanzbehörden Deutschlands und Österreichs regelt die Besteuerung von Zusatzrenten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie vergleichbarer kommunaler oder kirchlicher Zusatzversorgungseinrichtungen. Personen, die in Österreich wohnhaft sind und solche Renten aus Deutschland beziehen, müssen diese Einkünfte ausschließlich in Österreich versteuern. Die Vereinbarung klassifiziert diese Renten als betriebliche Altersversorgung und nicht als Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder Beamtenpensionen. Dies stellt sicher, dass Deutschland in diesen Fällen kein Besteuerungsrecht hat und Doppelbesteuerung vermieden wird. Die Regelung gilt ab sofort und schließt auch offene Fälle ein, was Ruheständlern mit Ansprüchen aus dem deutschen öffentlichen Dienst, die in Österreich leben, mehr Rechtssicherheit verschafft.














