Das St. Galler Verwaltungsgericht hat die Stadt St. Gallen wegen unzulässiger Gasgebühren gerügt, nachdem ein Hausbesitzer gegen die Preiserhöhungen der Jahre 2022 und 2023 klagte. In diesem Zeitraum erhöhte die Stadt die Preise für Privathaushalte in zwei Schritten um über sieben Rappen pro Kilowattstunde. Das Gericht stellte fest, dass 1,2 Millionen Franken an Überschüssen für allgemeine städtische Investitionen genutzt wurden, was gegen das Kostendeckungsprinzip verstößt und die Gebühren faktisch in eine illegale, versteckte Steuer verwandelte. Zudem kritisierte das Gericht die mangelhafte Buchhaltung, da Einnahmen von Privathaushalten offenbar zur Subventionierung von Grosskunden verwendet wurden. Während der Kläger eine Rückerstattung erhält, profitieren nichtklagende Kunden nicht. Die Stadt prüft derzeit einen Weiterzug, während Experten die Signalwirkung für andere Gemeinden betonen.