Zwischen neun und zwölf Jahren - Kopftuchverbot – jetzt ziehen Mädchen vor Höchstgericht 15.06.2026

Fünf Mädchen im Alter von neun bis zwölf Jahren haben sich mit einer Klage an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um gegen das geplante Kopftuchverbot an Schulen vorzugehen. Sie fühlen sich durch das bevorstehende Verbot diskriminiert und leiden psychisch darunter, da sie ihr Kopftuch freiwillig aus persönlicher Überzeugung tragen. Die Mädchen argumentieren, dass das Verbot mehrere Grundrechte verletzt, darunter das Recht auf Gleichheit, den Schutz des Privatlebens, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Meinungsäußerung und das Kindeswohl. Zudem sehen sie das Erziehungsrecht der Eltern tangiert. Obwohl das Gesetz erst zum Schuljahr 2026/27 in Kraft tritt, halten die Klägerinnen ein Abwarten für unzumutbar. Der Verfassungsgerichtshof prüft derzeit die Zulässigkeit der Anträge und wird im Laufe des Jahres darüber beraten.














